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Der Weg in die betriebliche Altersversorgung - Steuern sparen
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Die betriebliche Altersversorgung
Laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz (BetrAVG) genannt, muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit für eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung einräumen.
Hierbei ist es vorgeschrieben, dass entweder die Umwandlung in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung möglich gemacht werden muss.
Sollten beide Durchführungswege nicht möglich sein, ist die Möglichkeit der Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Der für die betriebliche Altersversorgung umzuwandelnde Teil des Entgeltes ist auf
4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2003 begrenzt. Dadurch ergibt sich ein maximal umzuwandelnder Betrag von 2.448,-- € p.a..
Welche Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es:
Die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung liegen insbesondere in der Besteuerung während der Ansparzeit und der Besteuerung der Rentenleistungen.
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