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Pensionszusage zur Altersvorsorge nutzen
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Die Pensionszusage
Durch eine Pensionszusage kann der Arbeitgeber seinen eine unmittelbare Versorgungszusage, die so genannte Direktzusage erteilen. Die Finanzierung der Pensionszusage erfolgt nach dem Einkommessteuergesetz § 6a.
Für die übernommenen Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet die in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.
Damit die Leistungen aus der Pensionszusage gesichert werden, wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Beiträge hierfür sind Betriebsausgaben, der jeweilige Wert dieser Versicherung muss in der Bilanz aktiviert werden.
Für die Ansammlung des Kapitals für die Pensionszusage sind auch Investmentfonds zugelassen. Hier stehen aber steuerliche Vorteile Börsenrisiken entgegen.
Welche Anlageform für die Pensionszusage gewählt wird gilt es hier abzuwägen.
Die Pensionszusage ist in erster Linie für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH zu interessant, da diese meistens von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Das gleiche gilt für Vorstände einer Aktiengesellschaft.
Eine weitere steuerlich sehr interessante Variante der Pensionszusage ist die Entgeldumwandlung.
Hierbei verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seiner künftigen Bezüge
(z. B. Tantiemen oder Bonifikationen) zu Gunsten einer Pensionszusage und
erhält vom Arbeitgeber eine entsprechende Zusage.
Pensionszusagen sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig, können jedoch bilanzneutral gestaltet werden.
Für weiterführende Informationen zur Pensionszusage nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Pensionszusage gern behilflich.
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