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Riesterrente zur Altersversorgung nutzen
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Die Riesterrente
Die Riesterrente ist die neueste Form der Altersvorsorge. Sie können die Riesterrente als private Altersvorsorge, aber auch als betriebliche Altersvorsorge
im Rahmen der Entgeldumwandlung abschließen.
Der Arbeitgeber übernimmt, bei einer betrieblichen Altersvorsorge, als Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Meldung des jeweiligen Jahresentgeltes.
Als Arbeitnehmer können Sie im Jahr 2003 bis zu 2.448,-- €, dass entspricht 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG), in eine Riesterrente umwandeln.
Der Beitrag zur Riesterrente wird aus dem versteuerten Nettoentgelt entnommen. Zum Jahresende prüft die Finanzverwaltung automatisch ob die jeweilige Zulage
(in 2003 = 38,-- € pro Jahr) oder der separate Sonderausgabenabzug
(in 2003 = 525,-- €) günstiger ist.
Das jeweils Günstigere findet für die Riesterrente Anwendung.
Um die Maximalförderung für die Riesterente zu erhalten, ist 2003 ein Mindestbeitrag in Höhe von 1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgeltes zu zahlen.
Der Mindestbeitrag für die Riesterente erhöht sich für die Jahre 2004 und 2005 auf
2 %, für die Jahre 2006 und 2007 auf 3 % und ab 2008 auf 4 %.
Entsprechend erhöhen sich die Zulagen und der Sonderausgabenabzug..
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