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Pensionskasse in der betrieblichen Altersvorsorge
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Die Pensionskasse
Bei der Pensionskasse wird immer der Arbeitgeber Mitglied in der Pensionskasse.
Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge sind keine Verwaltungskosten zu zahlen. Daher ist die Pensionskasse als eine Form der Altersvorsorge interessant.
Für das Jahr 2003 kann der Arbeitnehmer bis zu einem Jahresbeitrag von 2.448,-- € in eine Pensionskasse einzahlen und so seine betriebliche Altersvorsorge betreiben.
Der maximale Beitrag zur Pensionskasse berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr als 4% dieser BBG können an Gehaltsteilen nicht in die Pensionskasse eingezahlt werden.
Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage der Anbieter, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.
Die Beiträge sind steuerfrei. Außerdem besteht bis zum 31. Dezember 2008 Sozialversicherungsfreiheit.
Für weiterführende Informationen zur Pensionskasse nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zur Pensionskasse gern behilflich.
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