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Unterstützungskasse - betriebliche Altersvorsorge
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Die Unterstützungskasse
In einer Unterstützungskasse wird der Arbeitgeber Mitglied.
Dem Arbeitnehmer wird eine Altersversorgung in Form einer Altersrente (meist auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente) über die Unterstützungskasse zugesagt.
Für die Finanzierung dieses Anspruches schließt die Unterstützungskasse eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ab.
Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Zusage aus dem umzuwandelnden Betrag errechnet. Den Beitrag hierfür werden dem Arbeitgeber belastet.
Der Anspruch des Mitarbeiters auf die zugesagten Leistungen besteht nicht gegen die Unterstützungskasse, sondern stets gegen den Arbeitgeber!
Die Unterstützungskasse übernimmt alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Versorgung stehen. Dafür sind in der Regel Verwaltungskosten zu zahlen.
Der umgewandelte Beitrag zur Unterstützungskasse gilt nicht als Arbeitsentgelt. Dieser Beitrag ist daher für den Arbeitnehmer sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Die Sozialversicherungsfreiheit ist bis 31. Dezember 2008 begrenzt.
Für weiterführende Informationen zur Unterstützungskasse nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf.
Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich.
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