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Jagdhaftpflicht - Jagdhaftpflichtversicherung
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Die Jagdhaftpflicht
Die gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung umfaßt den erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen sowie das Halten und Führen von meist zwei Jagdhunden.
Sie deckt Jagdunfälle, z.B., wenn dem Jäger zufällig jemand vor die Flinte läuft oder der Jagdhund einen Spaziergänger beißt.
Gemäß Bundesjagdgesetz muß jeder Jäger eine spezielle Jagdhaftpflicht abschließen.
Die Pflichtversicherung für Jäger bei Schäden, verursacht durch Flinte und Jagdhund
Eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtpolice ist daher nicht nötig.
>> Angebot zur Jagdhaftpflichtversicherung |